Covid-19 Informationen

COVID-19: Aktuelle Nachweispflicht

Ab 19.04.22 gilt nur noch freiwillig die FFP2-Maskenpflicht! Zur Kontrolle der Nachweise sind die Fahrschulen verpflichtet. Sämtliche angeordnete Hygiene/Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf SARS-COVID 19, sind ausnahmslos einzuhalten und durchzuführen.

Das Tragen der FFP2-Maske ist in allen Räumlichkeiten der Fahrschule, als auch im Fahrschulauto auf freiwilliger Basis!

Wer macht was?

Die Kontrolle der genannten Nachweise der Kandidaten und deren Begleiter haben daher die Fahrschulen "beim Einlass" durchzuführen.

Wo gilt die Nachweispflicht?

  • Theoretischer Präsenzunterricht
  • Theoretische Prüfung
  • Praktischer Fahrunterricht
  • Praktische Fahrprüfung
  • Erste-Hilfe-Kurs